Stellungnahmen zur Anhörung „Freie WLAN-Hotspots in Hessen“

Wie bereits angekündigt, findet heute die Anhörung mit dem Thema „Freie WLAN-Hotspots in Hessen“ im Wirtschaftsausschuss des Hessischen Landtages statt.

Im Vorfeld sind die Sachverständigen gebeten worden, Stellungnahmen abzugeben. Der Fragenkatalog findet sich hier (PDF). Mittlerweile sind 20 Stellungnahmen veröffentlicht worden (Stand: 11.11.2015). Diese können hier abgerufen werden (Teil 1, Teil 2, PDF).

Auch wir haben eine Stellungnahme abgegeben, die sich im Konvolut (Teil 1) befindet, aber auch separat hier verfügbar ist.

Wir werden nach der Anhörung hier berichten.

Die Neuregelung der Störerhaftung für öffentliche WLANs – Eine Analyse des TMG-RefE v. 11.3.2015, CR 2015, 298

Im aktuellen Heft der Zeitschrift Computer und Recht (CR, Heft Nr. 5, S. 298-306) ist unser Beitrag mit dem Titel „Die Neuregelung der Störerhaftung für öffentliche WLANs – Eine Analyse des TMG-RefE v. 11.3.2015“ erschienen, der sich nach einer Darstellung des Hintergrundes intensiv mit dem Referentenentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG-RefE) befasst (Gesetzgebungsreport hier). Insbesondere werden im Beitrag die Begrifflichkeiten, Folgen, Voraussetzungen und Schwierigkeiten (z.B. Verschlüsselung) des Entwurfs dargestellt (s. dazu auch schon bei Offene Netze und Recht hier und hier).

Viel Unsicherheit dürfte dabei die Auslegung der Begrifflichkeiten des TMG-RefE nach sich ziehen. Insbesondere die Berichterstattung hat viel Durcheinander produziert. Dem ist das Bundeswirtschaftsministerium mit einer FAQ entgegen getreten. Diese Gemengelage soll im Beitrag aufgearbeitet werden.

Aus dem Beitrag (CR 2015, 298):

Die Verbreitung von breitbandigen Internetzugängen und deren Verfügbarkeit haben nach den Verlautbarungen der Bundesregierung höchste Priorität. Die Anzahl der öffentlichen WLAN-Hotspots nimmt jedoch nur schleppend zu und Deutschland hängt im internationalen Vergleich weit hinterher. Als Ursache hierfür wird neben den regulatorischen Anforderungen seit langer Zeit eine bestehende Rechtsunsicherheit beim Betrieb öffentlicher WLANs identifiziert. Dies veranlasste die große Koalition schon bei den Koalitionsverhandlungen dazu, die Notwendigkeit einer Regelung festzuschreiben. Inzwischen liegt der endabgestimmte Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG-RefE) vor, der kurz darauf vielfach und teilweise heftig kritisiert worden ist. Der folgende Beitrag stellt zunächst kursorisch den Hintergrund dar (I.), analysiert anschließend den Referentenentwurf und dessen Folgen (II.), beleuchtet die europarechtliche Dimension (III.) und zuletzt die Reaktionen auf den Referentenentwurf (IV.). Auf die im Referentenentwurf enthaltenen Änderungen der Haftung für Host Provider nach § 10 TMG geht der vorliegende Beitrag nicht ein.

 

I.               Hintergrund

Es ist bereits vielfach darüber berichtet worden, dass Deutschland bei der Verbreitung von Breitband allgemein und speziell von öffentlichen WLANs im internationalen Vergleich deutlich hinterherhinkt.[1] Gerade einmal rund 15.000 freie, öffentliche WLAN-Hotspots stehen in Deutschland zur Verfügung, das entspricht einer Quote von rund 1,9 Hotspots pro 10.000 Einwohner. Südkorea weist bspw. eine Quote von über 37 WLAN-Hotspots pro 10.000 Einwohner auf.[2] Die wesentliche Ursache hierfür ist bereits häufig dargestellt worden: Die bestehende Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Haftung des Betreibers für die Handlungen seiner Nutzer, zurückgehend auf verschiedene Gerichtsurteile.[3] Keine Rolle spielte allerdings bei diesen Entscheidungen jeweils die Haftungsprivilegierung in § 8 TMG, wonach derjenige, der Nutzern den Zugang zum Internet ermöglicht, für Handlungen seiner Nutzer nicht haften soll. Dass § 8 TMG dem Grunde nach Anwendung auch auf WLANs findet, war in der Literatur nie umstritten.[4] Problematisch ist aber, welche Prüfungs- und Überwachungspflichten der Betreiber zu erfüllen hat.[5]

 

1.     Die Diskussion um Haftung bei und Förderung von öffentlichen WLANs

Die juristische Diskussion um die Frage der Verantwortlichkeit des Betreibers eines WLAN-Hotspots begann mit der ersten Entscheidung des LG Hamburg aus dem Jahr 2006.[6] Die Politik griff die Thematik auf, nachdem der Digitale Gesellschaft e.V. 2012/2013 …

WLAN und Recht beim „Rechtsbelehrung“-Podcast

Thomas Schwenke und Marcus Richter vom „Rechtsbelehrung“-Podcast haben mit Reto Mantz über offene WLANs, den Referentenentwurf zur Änderung des TMG (dazu eingehend hier, hier, hier und hier) und die (weiterhin virulente) Haftungsproblematik bei offenen WLANs gesprochen. Ergebnis ist dort die Rechtsbelehrung Folge Nr. 23.

Den Podcast können Sie hier, bei rechtsbelehrung.com oder iTunes hören oder herunterladen:

Gewinnspiel

Außerdem: Auf der Webseite des „Rechtsbelehrung“-Podcast wird ein Exemplar des Buchs „WLAN und Recht“ von Thomas Sassenberg und Reto Mantz verlost!

WLAN und Recht

Zusätzlich wird hier im Blog und im Blog Offene Netze und Recht ein weiteres Exemplar verlost. Dafür müssen Sie einfach hier auf der Webseite oder auf www.offenenetze.de einen Kommentar (mit E-Mail-Adresse, die zu anderen Zwecken nicht genutzt und an niemanden weitergegeben werden wird) hinterlassen oder diesen Beitrag auf Twitter teilen (Retweet) und nehmen damit an der Verlosung teil. Teilnahmeschluss ist der 25. Mai 2015.

Stellungnahmen zum WLAN-Referentenentwurf zur Regelung der Haftung von WLAN-Betreibern

Der Referentenentwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Zweites Telemedienänderungsgesetz – 2. TMGÄndG)“ hat in den letzten Wochen ein bemerkenswertes öffentliches Echo hervorgerufen. Insbesondere haben sich verschiedene Verbände zum Thema geäußert, wobei diese teilweise Anfang März eine kurze Stellungnahme abgegeben haben, die Anfang April ergänzt und erweitert wurde. Insgesamt überwiegt die Kritik an dem Entwurf. Hier nur eine kurze Übersicht über die Stellungnahmen:

Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf die Kritik mittlerweile durch Vorlage einer FAQ reagiert.

Zu dieser FAQ s.

 

(Update 18.4.2015: Stellungnahme DIHK hinzugefügt)