Das Buch „WLAN und Recht“ ist mittlerweile erschienen. Im Folgenden möchten wir kurz beschreiben, wie es dazu kam:
1. Der Anfang
Der Startpunkt für das Buch liegt im Januar 2013. Über einen gemeinsamen Bekannten waren wir zueinander gekommen.
Auf Vermittlung dieses Bekannten nahmen wir am 8.1.2013 per E-Mail Kontakt auf und diskutierten zunächst per E-Mail, dann in längeren Telefonaten, aktuelle Fragen rund um WLANs sowie die Idee eines gemeinsamen Buchs. Wir waren uns einig, dass die Bedeutung von WLANs in der Zukunft zunehmen würde, schließlich war nach einer (damals) aktuellen Studie von Goldmedia mit einem erheblichen Anwachsen des mobilen Datenverkehrs in den nächsten Jahren und der damit verbundenen Erforderlichkeit von „Data Offloading“ zu rechnen. Außerdem konnten wir aus den einschlägigen Nachrichten und Meldungen sehen, dass landauf, landab über die Einrichtung von WLANs diskutiert wurde (s. auch hier).
In den folgenden Wochen entwarfen wir ein Konzept unter dem Arbeitstitel „Der Betrieb öffentlicher und unternehmensinterner WLANs – Rechtliche Rahmenbedingungen und Vertragsgestaltung“, in dem wir die Ausgangssituation bei WLANs, Zielgruppe für das Buch, Marktsituation (bisher kein Buch zum Thema) und Zeitplan sowie angepeilten Umfang (150-200 Seiten) darstellten. Noch im Februar machten wir uns damit auf die Suche nach einem Verlag und wurden schnell beim Erich Schmidt-Verlag fündig, mit dem wir noch im März 2013 einen entsprechenden Verlagsvertrag schlossen, wobei das Werk im Jahr 2014 erscheinen sollte.
In die Zeit dieser Vorbereitungsarbeiten fielen auch gesetzgeberische Aktivitäten bzw. Diskussionen um die Rechtslage bei WLANs, wobei die damalige Bundesregierung den Vorschlag von DIE LINKE und dem Digitale Gesellschaft e.V., die Regelung zur Haftungsprivilegierung in § 8 TMG so zu ändern, dass auch Betreiber von WLANs ausdrücklich erfasst werden, nicht aufgriff. Zudem kündigte die Deutsche Telekom ihr „WLAN-to-GO“, also ein WLAN-Sharing-Projekt, an (vgl. hier).
2. Erste Arbeiten und ständige Einflüsse von außen
Nach Einrichtung der technischen Grundlagen für das gemeinsame Erarbeiten des Buchs, Abstimmung von Zitier- und Formatrichtlinien (auf Grundlage der Vorgaben des Verlags) etc. und einer ersten groben Aufteilung, damit wir uns nicht beim Schreiben in die Quere kommen, ging es noch im März an den eigentlichen Buchtext. Erste Entwürfe einzelner Teilabschnitte der Kapitel wurden schon Ende März ausgetauscht, mit Anmerkungen versehen und überarbeitet. Nebenher begannen Planungen für eine Webseite zum Buch und die Domains „wlan-recht.de“ und „wlanrecht.de“ wurden reserviert. Ein – nicht-öffentliches – WordPress-Blog nutzten wir für erste Einstellungen und Abstimmungen, während Grüne und SPD WLANs in ihren Wahlprogramme thematisierten und die Problematik der Netzneutralität – die auch für den Inhalt des Buchs hochrelevant war und ist – immer wieder aufkam.
Überhaupt haben wir während des Verfassens des Buchs eine Vielzahl von neuen Entwicklungen diskutiert und teilweise ins Buch aufgenommen. 2013 war für WLANs ein extrem spannendes und aufregendes Jahr.
Zu den Einflüssen von außen gehörten auch verschiedene gesetzgeberische Aktivitäten, die immer wieder in den Entwurf hineinspielten. So waren z.B. die ab dem 14.6.2014 geltenden Änderungen im Verbraucherrecht auf Basis der Verbraucherrechterichtlinie zu berücksichtigen. Auch die Bemühungen des europäischen Gesetzgebers für den Erlass einer Datenschutzgrund-Verordnung sowie der Single Market-Verordnung (Verordnung der EU für einen einheitlichen Binnentelekommunikationsmarkt) wurden immer wieder diskutiert und aufgenommen – wobei wechselnde Zeitpläne es uns nicht leicht gemacht haben.
Zusätzlich verfestigte sich die Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung zunehmen – auch wenn die Fälle WLANs nicht unmittelbar betrafen.
3. Einzelprobleme
Außerdem – und auch das zog sich eigentlich durch das gesamte Buch – trafen wir immer wieder auf kleinere oder größere Fragen, die offenbar bisher in Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung noch nicht behandelt oder auch nur bedacht worden waren – entweder gar nicht oder nicht in einem Kontext, der WLANs vergleichbar wäre. Per E-Mail und Telefon sowie an verschiedenen Entwürfen zu den entsprechenden Abschnitten im Buch diskutierten wir immer wieder (teilweise lebhaft) solche Einzelfragen. Auch wenn wir dabei öfter tiefer in die rechtlichen Grundlagen einsteigen mussten, als zuvor gedacht, und es in den jeweiligen Buchtext einfließen ließen, sind wir der Auffassung, dass dies für eine umfassende und auch praxisnahe Bearbeitung aller für WLANs relevanten Fragen erforderlich war und (hoffentlich) eventuelle Fragen in dem jeweiligen Zusammenhang im Buch auch in der notwendigen Form beantwortet werden konnten.
Als ein Beispiel hierfür sei die Problematik der Sperre von Nutzern genannt. Neben tatsächlichen und technischen Problemen, die Einfluss haben, findet sich zwar in § 45k TKG eine Norm, die auf den ersten Blick die Sperre von Nutzern behandelt, die im Kontext eines WLANs aber überhaupt nicht weiterhilft (s. dazu eingehend im Buch Rn. 95 ff.). Nicht unbedingt hilfreich war bei solchen Zusammenhängen auch, dass nicht nur die Sicht des Kundenschutzes (aus der Perspektive des Nutzers bzw. des Anbieters), sondern auch die Frage der Störerhaftung in vielen Einzelfragen behandelt werden musste (zur Problematik der Sperre von Nutzern im Buch Rn. 310).
Auch auf umstrittene Rechtsfragen trafen wir immer wieder. Beispielsweise hängt die Frage der Anwendung des Fernmeldegeheimnisses auf WLANs in Unternehmen, in denen den Arbeitnehmern eine private Nutzung gestattet bzw. nicht untersagt ist, mit dem entsprechenden Meinungsstreit um die telekommunikationsrechtliche Einordnung bei Unternehmen zusammen (dazu im Buch Rn. 34, 36; sowie Sassenberg/Mantz, BB 2013, 889 m.w.N.). Auch das datenschutzrechtliche Problem der Personenbezogenheit von IP-Adressen war unter Berücksichtigung der verschienenen Auffassungen und deren jeweiligen Auswirkungen für den Betrieb eines WLANs zu behandeln (Buch, Rn. 122).
4. Endspurt
Da das Buch zwangsläufig ein Feierabend- und Wochenendprojekt war, hatten wir von Anfang an mit einer Fertigstellung des Manuskripts erst im letzten Quartal 2013 gerechnet. Im Oktober 2013 legten wir dann den Titel mit „WLAN und Recht – Aufbau und Betrieb von Internet-Hotspots“ endgültig fest.
Während des Bearbeitungszeitraums wurden Kurz- und Klappentexte, Werbetexte, Angaben zu den Autoren etc. verfasst. Außerdem mussten wir uns überlegen, wie das Werk beworben werden könnte – alles natürlich mit Unterstützung des Erich Schmidt-Verlages.
Kurz vor Weihnachten war dann endlich Abgabe des Manuskripts an den Verlag. Bis zum Fahnenlauf hieß es dann, aktuelle Entwicklungen, Rechtsprechung und Literatur zu beobachten und zu notieren. Diese Ergänzungen wurden dann – mit einem (hoffentlich) gründlichen Korrekturlauf und weiteren Aktualisierungen im März eingearbeitet und das Werk schlussendlich dem Verlag übergeben. Ebenfalls im März hat der Verlag das Titelblatt erarbeitet – nach unserer Auffassung mit dem dezenten WLAN-Piktogramm übrigens sehr gelungen.
Am 7.5.2014 ist das Buch nun erschienen und seit Anfang dieser Woche auch lieferbar.
6. Das Buch „in Zahlen“
- Das Buch hat in seiner Endfassung 6 Kapitel, 270 Seiten, 370 Randnummern, 1036 Fußnoten, rund 90.000 Worte und rund 700.000 Zeichen.
- Während der Erstellung haben wir rund 750 E-Mails untereinander geschrieben, unzählige Male telefoniert und uns regelmäßig getroffen.
- Die einzelnen Kapitel erfuhren eine Vielzahl von Überarbeitungen und Revisionen, bei Kapiteln 2 und 3 gab es bis zum endgültigen Manuskript z.B. jeweils über 20 Revisionen, wobei wir die Kapitel häufig im Wechsel be- und überarbeiteten.
7. Fazit?
Von der Idee zum Buch sind im Ergebnis rund eineinhalb Jahre vergangen, davon rund ein Jahr für die eigentliche Erstellung. Wir hoffen, dass Ihnen das Ergebnis zusagt und eine Hilfe bei den verschiedenen Problemstellungen und -ansätzen (Aufbau, Betrieb, Compliance, Rechtsstreit etc.) bietet, so wie wir es uns vorgenommen hatten.
Dem Thema WLAN werden wir sicherlich treu bleiben und immer wieder hier im Blog und über Twitter über Aktuelles berichten. Wenn Sie Fragen, Anmerkungen oder Anregungen haben, würden wir uns über eine E-Mail () freuen.