Am 06.06.2014 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse einer zweiten Messkampagne veröffentlicht und in einer Pressemitteilung über die Ergebnisse informiert. Die Messkampagne bot Endnutzern die Möglichkeit zu kontrollieren, in welchem Umfang die vom Anbieter in Aussicht gestellte und die tatsächliche Datenübertragungsrate voneinander abweichen. Das Ergebnis der Untersuchung der Bundesnetzagentur war, dass zwar weiterhin die in Aussicht gestellten „bis-zu-Geschwindigkeiten“ nicht erreicht werden, gleichwohl aber eine leichte Verbesserung beim Datendurchsatz zu beobachten ist. Eine kritische Würdigung der Pressemitteilung ist bei heise online zu finden.
Die Messungen sind im engen Zusammenhang mit dem aktuellen Entwurf einer Transparenzverordnung (Transparenz-VO-E) zu sehen, welche auf § 43a Abs. 2 TKG bzw. § 45n TKG gestützt wird. Sollte die Transparenz-VO entsprechend umgesetzt werden, können sich zukünftig auch Auswirkungen für Betreiber von WLAN-Hotspots ergeben. Dies betrifft beispielsweise das von den Betreibern zu erstellende Produktinformationsblatt (§ 1 Abs. 2 Transparenz-VO-E) oder eine Pflicht zur Überprüfung von Datenübertragungsraten (§ 3 Abs. 2 Transparenz-VO-E), sofern man das Merkmal des Anschlusses auch bei WLANs bejaht.