Derzeit keine gesetzliche Regelung zur Störerhaftung, aber kleine TKG-Novelle

Die Bundesregierung hat Bedenken, dass der Oppositionsentwurf zur Regelung der Störerhaftung bei WLANs nicht hinreichend ausgewogen ist und die Interessen der Rechteinhaber nicht ausreichend berücksichtigt. Die Koalition will insofern zunächst den eigenen Gesetzesentwurf abwarten, womit eine Neuregelung im Rahmen der für 2015 anstehenden TKG-Novelle gemeint sein könnte. Ob, wann und in welchem Umfang es hier konkret zu einer Überarbeitung des nationalen Rechtsrahmens kommt, wird sicherlich auch von dem weiteren Entwicklungen rund um die Telecom Single Market Verordnung abhängen, welche ein wenig ins Stocken geraten ist, wenngleich sich Günther Oettinger weiter um den Digital Single Market bemüht. Umso erstaunlicher ist es, dass das Bundeswirtschaftsministerium noch in diesem Jahr eine Mini-Novelle des TKG auf den Weg bringen will. Diese soll sich ausschließlich mit dem sog. Routerzwang beschäftigen, nachdem dieser nicht in der Transparenzverordnung geregelt wird, und sicherstellen, dass Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit der freien Routerwahl haben. Insoweit sollen klarstellende Regelungen ins FTEG und TKG aufgenommen werden.

2 Gedanken zu „Derzeit keine gesetzliche Regelung zur Störerhaftung, aber kleine TKG-Novelle

Kommentare sind geschlossen.