Wie bereits hier im Blog angekündigt, haben wir auf der Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik 2014 in Mainz einen Vortrag mit dem Titel „Betrieb eines öffentlichen WLANs: Der ‚unbeschränkte‘ Internet-Zugang als Vertragsinhalt?“ gehalten der die Frage adressiert, inwieweit es für Anbieter von WLAN-Hotspots zulässig ist, nur einen Teil der über einen Internetzugang verfügbaren Dienste anzubieten.
Während des Videos ist eine Aufzeichnung der Vortrages gemacht worden. Diese Aufzeichnung ist jetzt online verfügbar.
RT @wlanrecht: Im Blog: Video des Vortrags „Beschränkungen bei WLANs“ auf der Herbstakademie 2014 online, http://t.co/jRtixPzzq6