Wie bereits hier im Blog angekündigt, haben wir auf der Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik 2014 in Mainz einen Vortrag mit dem Titel „Betrieb eines öffentlichen WLANs: Der ‚unbeschränkte‘ Internet-Zugang als Vertragsinhalt?“ gehalten der die Frage adressiert, inwieweit es für Anbieter von WLAN-Hotspots zulässig ist, nur einen Teil der über einen Internetzugang verfügbaren Dienste anzubieten.
Während des Videos ist eine Aufzeichnung der Vortrages gemacht worden. Diese Aufzeichnung ist jetzt online verfügbar.
WLAN und Recht
RT @wlanrecht: Im Blog: Video des Vortrags „Beschränkungen bei WLANs“ auf der Herbstakademie 2014 online, http://t.co/jRtixPzzq6