Der 70. Deutsche Juristentag fand dieses Jahr vom 16.-19.9.2014 in Hannover statt. Im Rahmen der Abteilung Urheberrecht wurde u.a. über technische Entwicklungen und deren Folgen für das Urheberrecht diskutiert. Die einzelnen Abteilungen des Deutschen Juristentags haben dabei wieder Vorschläge diskutiert, Empfehlungen abgegeben und Anstöße für gesetzgeberisches Handeln geliefert.
In diesem Jahr wurde dabei auch die Haftung bei WLANs adressiert, außerdem, ob Access Provider zur Einrichtung von Websperren oder dem Versand von Warnhinweisen verpflichtet werden können sollen.
Unter dem Punkt Haftung von Intermediären findet sich u.a. der folgende Beschluss zu WLANs:
22. Bei Bereitstellung eines öffentlichen W-LAN-Zugangs sollten nur eng begrenzte Schutzpflichten bestehen. angenommen 34:5:6
Unter dem Punkt Rechtsdurchsetzung wiederum finden sich u.a. die nachfolgenden Beschlüsse mit potentiellen Auswirkungen für die Betreiber von WLANs:
25. Zugangsvermittler sollten auf Anforderung eines Rechteinhabers verpflichtet sein, einen standardisierten Warnhinweis per E-Mail an Nutzer zu versenden, die das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte verletzt haben. Erst wenn ein solcher Warnhinweis ergangen ist, besteht gegenüber Privatpersonen, die erstmals ein geschütztes Recht verletzen, ein Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Abmahnung. angenommen 30:8:7
26. Es sollte eine gesetzliche Grundlage für richterliche Verfügungen geschaffen werden, mit denen Zugangsvermittlern unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit konkrete Maßnahmen zur Sperrung einer Website mit ganz oder vorwiegend rechtsverletzenden Inhalten aufgegeben werden können. angenommen 37:7:1
RT @wlanrecht: Im Blog: Beschlüsse des 70. Deutschen Juristentags zu WLANs, Websperren und Warnhinweisen, http://t.co/02qQlAtujZ