Analyse: Weltweiter Endkundenmarkt für WLAN-Geräte wird weiter zweistellig wachsen

Die Anzahl der privaten und öffentlichen WLANs wächst weiter. Praktisch täglich sind Neuigkeiten zu öffentlichen WLANs zu hören.

Dies wirkt sich auch auf die Zahlen der Hersteller von Endkundenprodukten für WLANs aus. Analysten der Firma Abi Research sagen dem weltweiten Markt für WLAN im Endkundenumfeld zweistellige Wachstumsraten voraus. An der Spitze stehen D-Link und Netgear.

Weltweit um immerhin um 11 Prozent soll der weltweite Markt für WLAN-Geräte im Endkundenumfeld in diesem Jahr um 11 Prozent wachsen. Als Grund nennt Abi Research die steigende Verbreitung von Breitbandinternet und Heimvernetzung.

Quelle: IT-Markt.ch

WLAN und die Erwartungshaltung der Nutzer – Neelie Kroes‘ Forderung nach kostenlosem WLAN an Flughäfen

Am 26.3.2014 schrieb die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, bei Twitter:

In #Dusseldorf airport: they charge for WiFi – it is thievery! We pay huge charges to use airports, people expect connectivity in 2014!

Auch wenn die Äußerung dem Wortlaut („kostenpflichtiges WLAN = Diebstahl“) juristisch nicht ganz richtig ist, ist sie ein gutes Beispiel für eine gewisse Erwartungshaltung: „An Flughäfen ist kostenloses WLAN selbstverständlich.“

Diese Erwartungshaltung lässt sich in anderen Bereiche beobachten. Die zunehmende Verbreitung von mobilen Geräten und die dadurch stark veränderten Nutzungsgewohnheiten haben dazu geführt, dass das Angebot eines WLAN häufig nicht mehr zusätzliche Dienstleistung, sondern zwingende Bedingung für die Gewinnung von Kunden geworden ist (s. im Buch, Rn. 1, mit Nachweisen). Die Erwartung eines kostenlosen WLANs werden sicher nicht alle teilen, aber in bestimmten Lokalitäten wird zumindest die entgeltpflichtige Verfügbarkeit eines WLANs als Selbstverständlichkeit angesehen: An Flughäfen, in Hotels, zunehmend in Cafés, bald wohl auch an Bahnhöfen (zur Entwicklung bei der Bahn hier) etc.

Im Übrigen darf wohl davon ausgegangen werden, dass EU-Kommissarin Neelie Kroes zumindest mit ihrem Mobiltelefon überall in Europa Zugang zum Internet hat – und dennoch legt sie erheblichen Wert auf einen schnellen und unkomplizierten Zugang zum Internet über WLAN.

Auf der anderen Seite dieser Erwartungshaltung stehen die Entwicklungen bei den Anbietern von WLANs: Da der mobile Datenverkehr in den nächsten Jahren um ein Vielfaches steigen wird (s. dazu hier und hier), und die Weiterentwicklung der Mobilfunknetze (z.B. LTE, 5G) mit diesem Trend nicht wird Schritt halten können, werden WLANs gerade von großen Telekommunikationsunternehmen an vielen Stellen aufgebaut, um ein nahtloses „Data-Offloading“ zu gewährleisten (s. dazu auch hier).

Und letztlich sehen gerade Städte und Kommunen WLANs als immer wichtiger an, um ihren Bürgern aber auch Touristen etwas zu bieten (vgl. z.B. zu den Überlegungen der Stadt Frankfurt). Alle diese Gesichtspunkte stehen selbstverständlich in einem inneren Zusammenhang: Wenn sich das Datenvolumen der Nutzer vervielfacht, entsteht der Wunsch nach unkomplizierten Alternativen (also WLAN). Wenn Unternehmen, Städte und Kommunen auf diesen Wunsch mit zunehmend (wenigstens anfangs) kostenlosem WLAN reagieren, steigt die Erwartungshaltung, dass überall und jederzeit WLAN verfügbar ist – und das im Idealfall auch noch kostenlos.

(Crosspost von Offene Netze und Recht)

Die Verbreitung und wirtschaftliche Bedeutung von kostenlosen WLANs (u.a. für Hotels)

Der Betrieb eines WLANs kann zur Kundengewinnung und -bindung vorteilhaft, wenn nicht sogar zwingend sein. Nach einer Studie der HRS (PDF, Mitteilung dazu hier) ist kostenloses (bzw. im Preis enthaltenes) WLAN mit Abstand die am meisten von Gästen gewünschte Zusatzleistung: Über 74% der Geschäftsreisenden erwarten WLAN im Hotel und immerhin 62% der übrigen Gäste. Betrachtet man lediglich jüngere Gäste, sind die Zahlen sogar noch höher: Fast 80% der unter 30-jährigen wünschen sich kostenloses WLAN im Hotel.

Auf der anderen Seite ist nach einer Studie von KAYAK.de in Deutschland das Angebot von kostenlosem WLAN in Hotels im Vergleich deutlich weniger verbreitet als in anderen Ländern (s. dazu hier und hier). Dennoch: Immerhin 73% der der Hotelbetreiber in Deutschland bieten kostenloses WLAN an (zum Vergleich: weltweit sind es im Schnitt 90%).

Auch wenn die HRS-Studie nach gewünschten Zusatzleistungen fragt, lässt sich ein Umkehrschluss wohl auch ziehen: Nach dem Motto „Hotels ohne WLAN buch‘ ich nicht“ dürfte das Angebot eines WLAN-Anschlusses zumindest bei Geschäftskunden, aber auch sonst, ein mittlerweile ein Ausschlusskriterium bei den Gästen sein. Wer also kein WLAN anbietet, verliert Gäste.

Darauf hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DeHoGa (zusammen mit IHA) im Rahmen seiner Stellungnahme zur Anhörung zum Thema „Störerhaftung“ im Landtag NRW am 3.7.2013 bereits hingewiesen. Darin heißt es:

Ob drahtlos oder drahtgebunden, in der Lobby oder auf den Gästezimmern, gratis oder kostenpflichtig – ein Internetzugang im Hotel und Restaurant ist für den Gast inzwischen zum Standard geworden. Insbesondere von Geschäftsreisenden wird er erwartet und ist für den Kunden ein Auswahlkriterium. Dabei haben Gästebefragungen und aktuelle Studien (unter anderem von HRS) ergeben, dass ein kostenfreier W-LAN- Zugang für etwa 60% der Gäste wichtig ist. … Im internationalen Vergleich und insbesondere in den Nachbarländern ist es für den Gast selbstverständlich, dass ihm zumeist kostenfreies W-LAN zur Verfügung gestellt wird.

Sicherlich nicht ganz so kritisch, aber durchaus noch bemerkbar dürfte dies auch für Gaststätten und Cafés sein. Gerade in Großstädten mit internationalem Tourismus sind die Zeichen „Wi-Fi“ oder „WLAN“ vermehrt zu sehen. Und für Gäste ein Grund, nicht nebenan den Kaffee zu trinken …

Der Umstand, dass das Angebot eines WLANs zu einem echten Unterscheidungsmerkmal geworden ist, hat auch eine gewisse rechtliche Relevanz. Denn bei der Bewertung von eventuellen Prüfungs- und Überwachungspflichten im Rahmen der Störerhaftung sind die gegenseitigen Interessen zu berücksichtigen (eingehend dazu im Buch, Rn. 223 ff. m.w.N.). Je wirtschaftlich bedeutsamer ein WLAN für den Anbieter ist, desto weniger sind ihm erhebliche Eingriffe in das WLAN zuzumuten, denn Einschränkungen können sich durch Verlust von Kundschaft unmittelbar wirtschaftlich auswirken.

Die rechtliche Situation bei WLANs in Hotels ist bisher einmal in der Rechtsprechung angesprochen worden: Das Landgericht Frankfurt hat im Jahr 2010 die Haftungssituation bei einem Hotel-WLAN bewertet und eine Störerhaftung des Hotelinhabers abgelehnt (dazu näher unter Bezug auf konkrete Maßnahmen Buch, Rn. 235 ff. m.w.N.; sowie Mantz, MMR 2011, 401). Ähnlich hat sich das LG Frankfurt 2013 zur Rechtslage bei einem Vermieter von Ferienwohnungen positioniert (LG Frankfurt a.  M., Urt. v. 28. 6. 2013 – 2-06 O 304/12, GRUR-RR 2013, 507 – Ferienwohnung).

Update 17.8.2015: Link auf HRS-Studie aktualisiert.

Von der Idee zum Buch … ein kurzer Abriss zur Entstehung des Buchs „WLAN und Recht“

Das Buch „WLAN und Recht“ ist mittlerweile erschienen. Im Folgenden möchten wir kurz beschreiben, wie es dazu kam:

1. Der Anfang

Der Startpunkt für das Buch liegt im Januar 2013. Über einen gemeinsamen Bekannten waren wir zueinander gekommen.

Auf Vermittlung dieses Bekannten nahmen wir am 8.1.2013 per E-Mail Kontakt auf und diskutierten zunächst per E-Mail, dann in längeren Telefonaten, aktuelle Fragen rund um WLANs sowie die Idee eines gemeinsamen Buchs. Wir waren uns einig, dass die Bedeutung von WLANs in der Zukunft zunehmen würde, schließlich war nach einer (damals) aktuellen Studie von Goldmedia mit einem erheblichen Anwachsen des mobilen Datenverkehrs in den nächsten Jahren und der damit verbundenen Erforderlichkeit von „Data Offloading“ zu rechnen. Außerdem konnten wir aus den einschlägigen Nachrichten und Meldungen sehen, dass landauf, landab über die Einrichtung von WLANs diskutiert wurde (s. auch hier).

In den folgenden Wochen entwarfen wir ein Konzept unter dem Arbeitstitel „Der Betrieb öffentlicher und unternehmensinterner WLANs – Rechtliche Rahmenbedingungen und Vertragsgestaltung“, in dem wir die Ausgangssituation bei WLANs, Zielgruppe für das Buch, Marktsituation (bisher kein Buch zum Thema) und Zeitplan sowie angepeilten Umfang (150-200 Seiten) darstellten. Noch im Februar machten wir uns damit auf die Suche nach einem Verlag und wurden schnell beim Erich Schmidt-Verlag fündig, mit dem wir noch im März 2013 einen entsprechenden Verlagsvertrag schlossen, wobei das Werk im Jahr 2014 erscheinen sollte.

In die Zeit dieser Vorbereitungsarbeiten fielen auch gesetzgeberische Aktivitäten bzw. Diskussionen um die Rechtslage bei WLANs, wobei die damalige Bundesregierung den Vorschlag von DIE LINKE und dem Digitale Gesellschaft e.V., die Regelung zur Haftungsprivilegierung in § 8 TMG so zu ändern, dass auch Betreiber von WLANs ausdrücklich erfasst werden, nicht aufgriff. Zudem kündigte die Deutsche Telekom ihr „WLAN-to-GO“, also ein WLAN-Sharing-Projekt, an (vgl. hier).

2. Erste Arbeiten und ständige Einflüsse von außen

Nach Einrichtung der technischen Grundlagen für das gemeinsame Erarbeiten des Buchs, Abstimmung von Zitier- und Formatrichtlinien (auf Grundlage der Vorgaben des Verlags) etc. und einer ersten groben Aufteilung, damit wir uns nicht beim Schreiben in die Quere kommen, ging es noch im März an den eigentlichen Buchtext. Erste Entwürfe einzelner Teilabschnitte der Kapitel wurden schon Ende März ausgetauscht, mit Anmerkungen versehen und überarbeitet. Nebenher begannen Planungen für eine Webseite zum Buch und die Domains „wlan-recht.de“ und „wlanrecht.de“ wurden reserviert. Ein – nicht-öffentliches – WordPress-Blog nutzten wir für erste Einstellungen und Abstimmungen, während Grüne und SPD WLANs in ihren Wahlprogramme thematisierten und die Problematik der Netzneutralität – die auch für den Inhalt des Buchs hochrelevant war und ist – immer wieder aufkam.

Überhaupt haben wir während des Verfassens des Buchs eine Vielzahl von neuen Entwicklungen diskutiert und teilweise ins Buch aufgenommen. 2013 war für WLANs ein extrem spannendes und aufregendes Jahr.

Zu den Einflüssen von außen gehörten auch verschiedene gesetzgeberische Aktivitäten, die immer wieder in den Entwurf hineinspielten. So waren z.B. die ab dem 14.6.2014 geltenden Änderungen im Verbraucherrecht auf Basis der Verbraucherrechterichtlinie zu berücksichtigen. Auch die Bemühungen des europäischen Gesetzgebers für den Erlass einer Datenschutzgrund-Verordnung sowie der Single Market-Verordnung (Verordnung der EU für einen einheitlichen Binnentelekommunikationsmarkt) wurden immer wieder diskutiert und aufgenommen – wobei wechselnde Zeitpläne es uns nicht leicht gemacht haben.

Zusätzlich verfestigte sich die Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung zunehmen – auch wenn die Fälle WLANs nicht unmittelbar betrafen.

3. Einzelprobleme

Außerdem – und auch das zog sich eigentlich durch das gesamte Buch – trafen wir immer wieder auf kleinere oder größere Fragen, die offenbar bisher in Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung noch nicht behandelt oder auch nur bedacht worden waren – entweder gar nicht oder nicht in einem Kontext, der WLANs vergleichbar wäre. Per E-Mail und Telefon sowie an verschiedenen Entwürfen zu den entsprechenden Abschnitten im Buch diskutierten wir immer wieder (teilweise lebhaft) solche Einzelfragen. Auch wenn wir dabei öfter tiefer in die rechtlichen Grundlagen einsteigen mussten, als zuvor gedacht, und es in den jeweiligen Buchtext einfließen ließen, sind wir der Auffassung, dass dies für eine umfassende und auch praxisnahe Bearbeitung aller für WLANs relevanten Fragen erforderlich war und (hoffentlich) eventuelle Fragen in dem jeweiligen Zusammenhang im Buch auch in der notwendigen Form beantwortet werden konnten.

Als ein Beispiel hierfür sei die Problematik der Sperre von Nutzern genannt. Neben tatsächlichen und technischen Problemen, die Einfluss haben, findet sich zwar in § 45k TKG eine Norm, die auf den ersten Blick die Sperre von Nutzern behandelt, die im Kontext eines WLANs aber überhaupt nicht weiterhilft (s. dazu eingehend im Buch Rn. 95 ff.). Nicht unbedingt hilfreich war bei solchen Zusammenhängen auch, dass nicht nur die Sicht des Kundenschutzes (aus der Perspektive des Nutzers bzw. des Anbieters), sondern auch die Frage der Störerhaftung in vielen Einzelfragen behandelt werden musste (zur Problematik der Sperre von Nutzern im Buch Rn. 310).

Auch auf umstrittene Rechtsfragen trafen wir immer wieder. Beispielsweise hängt die Frage der Anwendung des Fernmeldegeheimnisses auf WLANs in Unternehmen, in denen den Arbeitnehmern eine private Nutzung gestattet bzw. nicht untersagt ist, mit dem entsprechenden Meinungsstreit um die telekommunikationsrechtliche Einordnung bei Unternehmen zusammen (dazu im Buch Rn. 34, 36; sowie Sassenberg/Mantz, BB 2013, 889 m.w.N.). Auch das datenschutzrechtliche Problem der Personenbezogenheit von IP-Adressen war unter Berücksichtigung der verschienenen Auffassungen und deren jeweiligen Auswirkungen für den Betrieb eines WLANs zu behandeln (Buch, Rn. 122).

4. Endspurt

Da das Buch zwangsläufig ein Feierabend- und Wochenendprojekt war, hatten wir von Anfang an mit einer Fertigstellung des Manuskripts erst im letzten Quartal 2013 gerechnet.  Im Oktober 2013 legten wir dann den Titel mit „WLAN und Recht – Aufbau und Betrieb von Internet-Hotspots“ endgültig fest.

Während des Bearbeitungszeitraums wurden Kurz- und Klappentexte, Werbetexte, Angaben zu den Autoren etc. verfasst. Außerdem mussten wir uns überlegen, wie das Werk beworben werden könnte – alles natürlich mit Unterstützung des Erich Schmidt-Verlages.

Kurz vor Weihnachten war dann endlich Abgabe des Manuskripts an den Verlag. Bis zum Fahnenlauf hieß es dann, aktuelle Entwicklungen, Rechtsprechung und Literatur zu beobachten und zu notieren. Diese Ergänzungen wurden dann – mit einem (hoffentlich) gründlichen Korrekturlauf und weiteren Aktualisierungen im März eingearbeitet und das Werk schlussendlich dem Verlag übergeben. Ebenfalls im März hat der Verlag das Titelblatt erarbeitet – nach unserer Auffassung mit dem dezenten WLAN-Piktogramm übrigens sehr gelungen.

Am 7.5.2014 ist das Buch nun erschienen und seit Anfang dieser Woche auch lieferbar.

6. Das Buch „in Zahlen“

  • Das Buch hat in seiner Endfassung 6 Kapitel, 270 Seiten, 370 Randnummern, 1036 Fußnoten, rund 90.000 Worte und rund 700.000 Zeichen.
  • Während der Erstellung haben wir rund 750 E-Mails untereinander geschrieben, unzählige Male telefoniert und uns regelmäßig getroffen.
  • Die einzelnen Kapitel erfuhren eine Vielzahl von Überarbeitungen und Revisionen, bei Kapiteln 2 und 3 gab es bis zum endgültigen Manuskript z.B. jeweils über 20 Revisionen, wobei wir die Kapitel häufig im Wechsel be- und überarbeiteten.

7. Fazit?

Von der Idee zum Buch sind im Ergebnis rund eineinhalb Jahre vergangen, davon rund ein Jahr für die eigentliche Erstellung. Wir hoffen, dass Ihnen das Ergebnis zusagt und eine Hilfe bei den verschiedenen Problemstellungen und -ansätzen (Aufbau, Betrieb, Compliance, Rechtsstreit etc.) bietet, so wie wir es uns vorgenommen hatten.

Dem Thema WLAN werden wir sicherlich treu bleiben und immer wieder hier im Blog und über Twitter über Aktuelles berichten. Wenn Sie Fragen, Anmerkungen oder Anregungen haben, würden wir uns über eine E-Mail () freuen.